Was ist eine GbR und wie funktioniert sie?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oft auch BGB-Gesellschaft genannt, ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dieser Zweck kann jede erlaubte Tätigkeit sein, von der Führung eines kleinen Cafés über eine freiberufliche Projektgemeinschaft bis zur gemeinsamen Verwaltung einer Immobilie. Ihre Funktionsweise basiert auf einem Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt.
Die GbR ist die grundlegendste Form der Personengesellschaft in Deutschland und zeichnet sich durch ihre unkomplizierte Gründung aus. Doch in dieser Einfachheit liegt auch ihre größte Gefahr: die persönliche und unbeschränkte Haftung aller Beteiligten. Um die Funktionsweise und die damit verbundenen Konsequenzen wirklich zu verstehen, betrachten wir jetzt die entscheidenden rechtlichen Grundlagen, die wichtige Unterscheidung der Rechtsfähigkeit und die seit 2024 geltenden, neuen Regelungen durch das MoPeG.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die GbR?
Die rechtliche Basis der GbR findest du in den §§ 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Paragrafen legen den Rahmen für Gründung, Geschäftsführung, Haftung, Gesellschafterwechsel und Auflösung fest. Seit dem 1. Januar 2024 hat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) diese Regelungen grundlegend reformiert und an die moderne Geschäftswelt angepasst.
Was bedeutet die neue Rechtsfähigkeit der GbR seit 2024?
Seit 2024 ist die Rechtsfähigkeit der GbR, die am Rechtsverkehr teilnimmt (Außen-GbR), gesetzlich verankert. Das bedeutet, die GbR selbst kann Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Sie kann also selbst Verträge schließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Dies klärt eine lange bestehende Rechtsunsicherheit und stärkt die Position der GbR im Geschäftsleben erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht-rechtsfähigen GbR?
Eine rechtsfähige GbR (Außen-GbR) tritt nach außen hin im Geschäftsverkehr auf. Sie schließt Verträge, hat Kunden und Lieferanten. Sie ist die Regelform für unternehmerisch tätige Teams. Die Eintragung ins neue Gesellschaftsregister als „eGbR“ macht diese Rechtsfähigkeit für jeden sichtbar.
Eine nicht-rechtsfähige GbR (Innen-GbR) dient ausschließlich der internen Verwaltung von Rechten und Vermögen der Gesellschafter. Ein klassisches Beispiel ist eine Lottospielgemeinschaft. Sie tritt nicht als eigenständige Einheit nach außen auf.
Was ist eine eingetragene GbR (eGbR) und welche Vorteile bietet sie?
Die eingetragene GbR (eGbR) ist eine Neuerung des MoPeG seit 2024. Durch die freiwillige Eintragung in das neue Gesellschaftsregister wird die GbR öffentlich sichtbar und ihre Existenz sowie ihre Vertretungsregelungen sind für Geschäftspartner nachprüfbar. Der größte Vorteil: Nur eine eGbR kann Rechte an Grundstücken, Marken oder GmbH-Anteilen erwerben oder veräußern. Sie schafft also Transparenz und Handlungsfähigkeit, insbesondere bei Immobiliengeschäften.
Braucht eine GbR ein Mindestkapital für die Gründung?
Nein, für die Gründung einer GbR ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Du und deine Partner können theoretisch mit null Euro Startkapital loslegen. Die Gesellschafter bringen ihre Beiträge in Form von Geld, Sachen oder auch durch ihre Arbeitsleistung ein. Diese Flexibilität macht die GbR besonders für Gründer mit begrenzten Mitteln attraktiv.
Kann eine juristische Person Gesellschafter einer GbR werden?
Ja, das ist problemlos möglich. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen (wie eine GmbH oder eine AG) als Gesellschafter in eine GbR eintreten. Dies ermöglicht vielfältige Kooperationsmodelle zwischen Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen.
Keyfacts zur GbR
Welche Voraussetzungen müssen für eine GbR-Gründung erfüllt sein?
Die Hürden für eine GbR-Gründung sind bewusst niedrig. Du benötigst mindestens eine weitere Person (oder ein Unternehmen) und ihr müsst einen gemeinsamen, erlaubten Zweck verfolgen. Zudem müsst ihr euch vertraglich – und sei es nur mündlich – darauf einigen, diesen Zweck gemeinsam zu fördern. Das ist im Grunde schon alles.
Obwohl die Gründung formlos möglich ist, ist das in der Praxis der direkte Weg in zukünftige Konflikte. Ein schriftlicher Vertrag ist daher unerlässlich. Um eine GbR erfolgreich und rechtssicher auf die Beine zu stellen, schauen wir uns nun die konkreten Gründungsschritte, die unverzichtbaren Inhalte eines Gesellschaftsvertrags und die notwendigen Anmeldungen bei den Behörden an.
Welche Schritte sind bei der Gründung einer GbR zu beachten?
Eine saubere Gründung sichert dich und deine Partner ab. Meiner Erfahrung nach ist diese Checkliste ein bewährter Fahrplan:
- Geschäftsidee & Zweck definieren: Formuliert glasklar, was ihr gemeinsam erreichen wollt.
- Partnerwahl: Wählt Partner, denen ihr vertraut und deren Fähigkeiten eure ergänzen.
- Gesellschaftsvertrag ausarbeiten: Haltet alle wichtigen Regelungen schriftlich fest (dazu gleich mehr).
- Geschäftskonto eröffnen: Trennt private und geschäftliche Finanzen von Anfang an.
- Gewerbeanmeldung (falls gewerblich): Meldet eure GbR beim zuständigen Gewerbeamt an.
- Steuerliche Erfassung: Füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt aus.
- Optionale Eintragung (eGbR): Prüft, ob eine Eintragung ins Gesellschaftsregister für euch sinnvoll oder notwendig ist (z.B. bei Immobilienbesitz).
- Weitere Anmeldungen: Je nach Branche können Anmeldungen bei der IHK, HWK oder Berufsgenossenschaft nötig sein.
Welche Inhalte sollte ein GbR-Gesellschaftsvertrag enthalten?
Ein guter Gesellschaftsvertrag ist eure gemeinsame Verfassung und der wichtigste Schutz vor Streit. Spart hier nicht am falschen Ende. Folgende Punkte gehören unbedingt hinein:
- Gesellschafter: Name und Anschrift aller Partner.
- Gesellschaftszweck: Das genaue Ziel eurer Zusammenarbeit.
- Name und Sitz: Wie nennt ihr euch und wo ist der offizielle Sitz?
- Einlagen: Wer bringt was ein (Geld, Sachen, Arbeitszeit)?
- Geschäftsführung & Vertretung: Wer darf was entscheiden und die GbR nach außen vertreten? (z.B. Einzel- oder Gesamtvertretung).
- Gewinn- & Verlustverteilung: Standard ist die Verteilung nach Köpfen, aber ihr könnt auch andere Schlüssel (z.B. nach Einlagehöhe) vereinbaren.
- Beschlussfassung: Wie trefft ihr Entscheidungen? (Einstimmigkeit, einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit).
- Informations- & Kontrollrechte: Wie stellt ihr Transparenz sicher?
- Krankheit & Urlaub: Was passiert, wenn ein Partner ausfällt?
- Ausscheiden eines Gesellschafters: Regelungen für Kündigung und Abfindung.
- Tod eines Gesellschafters: Soll die GbR mit den Erben fortgesetzt werden?
- Auflösung & Liquidation: Wie wird die GbR beendet und das Vermögen aufgeteilt?
Ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich?
Nein, rechtlich gesehen kann eine GbR auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Handeln (konkludent) gegründet werden. Das ist jedoch extrem riskant. Ohne schriftlichen Vertrag gelten die oft unpassenden gesetzlichen Regelungen des BGB, und im Streitfall fehlt jegliche Beweisgrundlage. Ein schriftlicher Vertrag ist daher ein absolutes Muss für jeden professionell agierenden Gründer.
Wie wird der Name einer GbR bestimmt?
Für den Namen einer GbR gibt es klare Regeln. Er muss immer die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter enthalten. Zulässig sind zusätzlich eine Sach- oder Fantasiebezeichnung sowie der Rechtsformzusatz „GbR“ oder „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“.
- Beispiel (korrekt): „Max Müller & Erika Mustermann GbR Webdesign“
- Beispiel (falsch): „Kreativ-Web GbR“ (Die Namen der Gesellschafter fehlen)
Bei einer eingetragenen GbR (eGbR) sind die Regeln etwas lockerer, aber der Zusatz „eGbR“ ist dann verpflichtend.
Welche Kosten entstehen bei der GbR-Gründung?
Die Gründung selbst ist sehr kostengünstig. Die Hauptposten sind:
- Gewerbeanmeldung: ca. 20-60 € pro Gesellschafter (je nach Gemeinde).
- Rechtsberatung: Für einen individuell erstellten Gesellschaftsvertrag können schnell 500 – 2.000 € anfallen. Dies ist jedoch eine der besten Investitionen, die ihr tätigen könnt.
- Eintragung ins Gesellschaftsregister (optional): Die Notar- und Gerichtsgebühren für die Anmeldung einer eGbR belaufen sich auf ca. 300-400 €.
Wie haften die Gesellschafter einer GbR?
Du und deine Partner haften als Gesellschafter einer GbR immer unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, Gläubiger können sich aussuchen, ob sie ihre Forderungen von der Gesellschaft oder direkt von einem der Gesellschafter – und zwar mit dessen gesamten Privatvermögen – einfordern. Dies ist das größte wirtschaftliche Risiko dieser Rechtsform.
Diese unerbittliche Haftungsregel ist der Preis für die einfache und flexible Gründung. Es ist entscheidend, dass du die volle Tragweite dieses Risikos verstehst, bevor du eine GbR gründest. Lass uns deshalb genau analysieren, was die gesamtschuldnerische Haftung in der Praxis bedeutet, wie lange du haftest und welche (begrenzten) Möglichkeiten es gibt, dein Privatvermögen zu schützen.
Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung bei einer GbR?
Gesamtschuldnerisch (oder solidarisch) bedeutet: Jeder einzelne Gesellschafter haftet für die vollen 100% der Schulden der GbR, nicht nur für seinen Anteil. Hat die GbR 10.000 € Schulden, kann ein Gläubiger sich den finanzstärksten Gesellschafter heraussuchen und von ihm die kompletten 10.000 € verlangen. Dieser Gesellschafter muss dann versuchen, sich das Geld anteilig von seinen Partnern zurückzuholen (sogenannter Innenausgleich). Ob ihm das gelingt, ist sein persönliches Risiko.
Haften Gesellschafter auch für Fehler anderer Gesellschafter?
Ja, ausnahmslos. Das ist ein zentraler Punkt der gesamtschuldnerischen Haftung. Wenn dein Partner im Namen der GbR einen Vertrag schließt und dabei einen teuren Fehler macht, haftest du mit deinem Privatvermögen für den entstandenen Schaden mit, als hättest du den Fehler selbst gemacht. Deswegen ist absolutes Vertrauen unter den Partnern die Lebensgrundlage jeder GbR.
Kann die Haftung der Gesellschafter beschränkt werden?
Eine generelle Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH ist bei der GbR nicht möglich. Allerdings kannst du im Einzelfall versuchen, mit einem bestimmten Geschäftspartner vertraglich eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen zu vereinbaren. In der Praxis lassen sich darauf aber nur die wenigsten Gläubiger oder Lieferanten ein, da sie genau wissen, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter ihre Hauptsicherheit ist.
Wie kann man sein Privatvermögen vor der GbR-Haftung schützen?
Ein direkter Schutz des Privatvermögens ist kaum möglich. Die besten Strategien sind präventiv und risikominimierend:
- Guter Gesellschaftsvertrag: Klare Regeln zu Geschäftsführung und Vertretung verhindern Alleingänge und unkontrollierte Entscheidungen.
- Ausreichende Versicherungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist absolut unerlässlich. Je nach Branche können weitere Versicherungen (z.B. Vermögensschadenhaftpflicht, Berufshaftpflicht) sinnvoll sein.
- Saubere Buchführung: Behalte stets den Überblick über die finanzielle Lage, um frühzeitig gegensteuern zu können.
- Offene Kommunikation: Regelmäßige Meetings und transparente Entscheidungen im Team minimieren das Risiko teurer Fehlentscheidungen.
- Rechtsformwechsel: Wenn das Geschäftsvolumen und die Risiken steigen, ist der Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Rechtsform (UG oder GmbH) der einzig wirksame Schutz.
Haftet man auch nach dem Ausscheiden aus der GbR noch?
Ja, die Haftung endet nicht mit deinem Austritt. Für alle Verbindlichkeiten, die während deiner Mitgliedschaft entstanden sind („Altschulden“), haftest du noch für eine Dauer von fünf Jahren nach deinem Ausscheiden. Erst danach bist du aus der Haftung für diese alten Schulden entlassen.
Welche Steuern muss eine GbR zahlen?
Die GbR selbst ist kein eigenständiges Steuersubjekt für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Stattdessen werden die Gewinne der GbR einheitlich ermittelt und dann auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Jeder Gesellschafter muss seinen Gewinnanteil dann persönlich in seiner eigenen Einkommensteuererklärung versteuern. Gewerbe- und Umsatzsteuer können jedoch direkt für die GbR anfallen.
Dieses Prinzip der transparenten Besteuerung ist ein wesentliches Merkmal von Personengesellschaften. Um deine steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen, müssen wir uns die anfallenden Steuerarten, die Art der Gewinnermittlung und die Besonderheiten wie die Kleinunternehmerregelung genauer ansehen.
Wie wird der Gewinn in einer GbR versteuert?
Die GbR ermittelt ihren Gesamtgewinn für ein Geschäftsjahr. Dieser Gewinn wird dann gemäß dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Schlüssel (standardmäßig nach Köpfen) auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter versteuert diesen individuellen Gewinnanteil dann mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Die GbR selbst zahlt also keine Einkommensteuer.
Muss eine GbR Buchhaltung führen?
Ja, jede unternehmerisch tätige GbR ist zur Buchführung verpflichtet. Der Umfang hängt jedoch von der Art der Tätigkeit und dem Umsatz ab.
- Freiberufler-GbR: Hier reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Gewerbliche GbR: Solange der Umsatz unter 800.000 € und der Gewinn unter 80.000 € pro Jahr liegt, ist ebenfalls die EÜR ausreichend. Überschreitet die GbR eine dieser Grenzen, wird sie zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet.
Welche Steuern fallen konkret an?
- Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter zahlt auf seinen Gewinnanteil Einkommensteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
- Gewerbesteuer: Ist die GbR gewerblich tätig (nicht freiberuflich), fällt Gewerbesteuer an. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Nur der Gewinn, der diesen Betrag übersteigt, wird besteuert. Zudem kann die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): In der Regel muss eine GbR auf ihre Leistungen oder Produkte Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann sie die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) geltend machen.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, absolut. Wenn der Umsatz der GbR im vorangegangenen Jahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, kann sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss sie keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, verliert aber auch das Recht auf den Vorsteuerabzug. Dies ist besonders für den Start und bei Geschäften mit Privatkunden eine erhebliche bürokratische Erleichterung.
Wie sind Geschäftsführung und Vertretung geregelt?
Ohne eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag gilt das Prinzip der Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretung. Das bedeutet, für jedes Geschäft müssen alle Gesellschafter zustimmen und gemeinsam handeln. In der Praxis ist das extrem umständlich und lähmt das Tagesgeschäft. Deshalb ist eine individuelle Regelung im Vertrag essenziell.
Die Art und Weise, wie ihr Entscheidungen trefft und wer die GbR nach außen vertreten darf, ist das operative Herzstück eurer Zusammenarbeit. Ein falsches Setup kann zu ständigen Blockaden führen. Wir beleuchten daher die typischen Regelungsmodelle, die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Gesellschafters und wie ihr bei Meinungsverschiedenheiten handlungsfähig bleibt.
Wer darf die GbR nach außen vertreten?
Die Vertretungsmacht regelt, wer im Namen der GbR wirksam Verträge schließen darf. Hier gibt es hauptsächlich zwei Modelle, die ihr im Gesellschaftsvertrag festlegen solltet:
- Einzelvertretungsbefugnis: Jeder Gesellschafter darf die GbR allein vertreten. Das ist effizient und flexibel, erfordert aber maximales Vertrauen, da jeder Partner die gesamte Gesellschaft binden kann.
- Gesamtvertretungsbefugnis: Die Gesellschafter dürfen nur gemeinsam (z.B. immer zu zweit) handeln. Das ist sicherer (Vier-Augen-Prinzip), aber auch langsamer und im Alltag oft unpraktisch.
Eine Mischform ist ebenfalls möglich, etwa indem man für Alltagsgeschäfte bis zu einem bestimmten Betrag Einzelvertretung und für größere Entscheidungen Gesamtvertretung festlegt.
Wie werden Beschlüsse in einer GbR gefasst?
Für interne Entscheidungen (Geschäftsführung) gilt laut Gesetz das Einstimmigkeitsprinzip. Jede Entscheidung, vom Kauf neuer Bürostühle bis zur strategischen Neuausrichtung, erfordert die Zustimmung aller. Das gibt jedem Gesellschafter ein Vetorecht, kann aber auch schnell zu Stillstand führen.
In der Praxis ist es daher üblich, im Gesellschaftsvertrag das Mehrheitsprinzip zu verankern. Ihr könnt festlegen, dass Beschlüsse mit einfacher oder qualifizierter (z.B. 75 %) Mehrheit gefasst werden. Die Stimmrechte können dabei nach Köpfen oder nach Kapitalanteilen verteilt werden.
Welche Rechte und Pflichten haben GbR-Gesellschafter?
Die Zusammenarbeit in einer GbR basiert auf einem Gleichgewicht von Rechten und Pflichten.
Typische Rechte:
- Recht auf Geschäftsführung und Vertretung (im vertraglich definierten Rahmen)
- Recht auf einen Anteil am Gewinn
- Kontroll- und Informationsrechte (z.B. Einsicht in die Bücher)
- Recht zur Kündigung der Gesellschaft
Typische Pflichten:
- Treuepflicht: Die Interessen der GbR über die eigenen zu stellen und keinen Wettbewerb zu betreiben.
- Beitragspflicht: Die vereinbarten Einlagen (Geld, Sachen, Arbeitskraft) zu leisten.
- Verlustbeteiligungspflicht: Verluste anteilig mitzutragen.
Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern?
Konflikte sind unvermeidlich. Ein guter Gesellschaftsvertrag nimmt den Druck aus solchen Situationen, indem er Lösungsmechanismen vorsieht. Denkbar sind Regelungen zu:
- Mediation: Ein neutraler Dritter vermittelt zwischen den Parteien.
- Schiedsgericht: Anstelle eines staatlichen Gerichts entscheidet ein privates Schiedsgericht, was oft schneller und diskreter ist.
- „Shotgun“-Klausel: Ein Gesellschafter macht dem anderen ein Angebot zum Kauf seiner Anteile. Der andere kann das Angebot entweder annehmen oder die Anteile des Anbietenden zum selben Preis selbst kaufen. Das zwingt zu fairen Bewertungen.
Wie kann eine GbR aufgelöst werden?
Eine GbR kann durch einen gemeinsamen Beschluss der Gesellschafter, durch Kündigung eines Gesellschafters oder durch das Erreichen des Gesellschaftszwecks aufgelöst werden. Auch die Insolvenz der GbR oder der Tod eines Gesellschafters können, falls vertraglich nicht anders geregelt, zur Auflösung führen. Die Beendigung ist ein mehrstufiger Prozess aus Auflösung, Auseinandersetzung und Vollbeendigung.
Das Ende einer geschäftlichen Partnerschaft sollte genauso professionell gehandhabt werden wie ihr Anfang. Eine chaotische Auflösung kann nicht nur Freundschaften zerstören, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste bedeuten. Sehen wir uns die einzelnen Schritte an, die für eine saubere Abwicklung notwendig sind.
Welche Schritte sind bei der Abwicklung einer GbR zu beachten?
Der Prozess der Beendigung, auch Liquidation genannt, folgt einer klaren Reihenfolge:
- Auflösungsbeschluss: Die Gesellschafter fassen den formellen Beschluss, die GbR aufzulösen.
- Bekanntmachung: Informiert Geschäftspartner, Kunden und Behörden (Finanzamt, Gewerbeamt) über die Auflösung.
- Auseinandersetzung (Liquidation):
- Laufende Geschäfte werden beendet.
- Alle Schulden der GbR werden aus dem Gesellschaftsvermögen beglichen.
- Die Einlagen der Gesellschafter werden zurückgezahlt.
- Eventuell verbleibendes Vermögen (Überschuss) wird unter den Gesellschaftern verteilt.
- Vollbeendigung: Sobald kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, ist die GbR endgültig erloschen.
- Gewerbeabmeldung: Meldet das Gewerbe für die GbR ab.
Was passiert bei der Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens?
Die Auseinandersetzung ist die finanzielle Abwicklung. Zuerst werden alle Gläubiger der GbR bezahlt. Reicht das Gesellschaftsvermögen dafür nicht aus, müssen die Gesellschafter anteilig aus ihrem Privatvermögen nachschießen (Nachschusspflicht). Erst wenn alle Schulden getilgt sind, bekommen die Gesellschafter ihre ursprünglich geleisteten Einlagen zurück. Was dann noch übrig ist, wird als Liquidationsgewinn nach dem vertraglichen Schlüssel verteilt.
Was passiert bei Tod eines Gesellschafters?
Ohne eine Regelung im Gesellschaftsvertrag führt der Tod eines Gesellschafters automatisch zur Auflösung der GbR. Die Erben treten nicht automatisch in die Gesellschaft ein, sondern haben nur einen Anspruch auf den Abfindungsbetrag, der ihrem Erblasser zugestanden hätte.
Kluge Gründer treffen im Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel. Diese kann regeln, dass die GbR mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird oder dass bestimmte qualifizierte Erben als Nachfolger eintreten dürfen.
GbR im Vergleich: Was sind die Unterschiede zu anderen Rechtsformen?
Die GbR ist der flexible und unbürokratische Einstieg, während Rechtsformen wie die GmbH oder UG durch ihre Haftungsbeschränkung punkten, aber auch komplexer und teurer in Gründung und Verwaltung sind. Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt immer von deinem individuellen Vorhaben, deiner Risikobereitschaft und deinem Wachstumspotenzial ab.
Die Entscheidung für eine Rechtsform ist eine der wichtigsten Weichenstellungen bei der Gründung. Ein Fehler hier kann dich später viel Geld und Nerven kosten. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, vergleichen wir die GbR nun direkt mit ihren wichtigsten Alternativen.
Was sind die Unterschiede zwischen GbR und GmbH?
| Merkmal | GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
| Gründer | Mindestens 2 | Mindestens 1 |
| Haftung | Unbeschränkt, persönlich mit Privatvermögen | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen |
| Stammkapital | 0 € | Mindestens 25.000 € (davon 12.500 € einzuzahlen) |
| Gründung | Formlos, kostengünstig | Notarielle Beurkundung, Handelsregister |
| Buchführung | EÜR (meist ausreichend) | Doppelte Buchführung (Bilanzpflicht) |
| Ansehen | Geringer, da keine Haftungsbeschränkung | Hoch, gilt als etabliert und seriös |
Fazit: Die GbR ist ideal für den Start, für risikoarme Projekte und für Teams, die sich voll vertrauen. Die GmbH ist die richtige Wahl für Geschäftsmodelle mit höheren Haftungsrisiken, Kapitalbedarf und Wachstumsambitionen.
Wann sollte man eine GbR statt einer UG (haftungsbeschränkt) wählen?
Die UG ist eine „Mini-GmbH“ mit nur 1 € Mindestkapital, aber ebenfalls mit Haftungsbeschränkung. Du solltest die GbR der UG vorziehen, wenn:
- Das Haftungsrisiko extrem gering ist (z.B. reine Texterstellung).
- Der bürokratische Aufwand minimal sein soll (keine Bilanzierungspflicht unterhalb der Schwellenwerte).
- Gewinne voll ausgeschüttet werden sollen (die UG hat eine gesetzliche Rücklagenpflicht).
In den meisten Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gewünscht ist, ist die UG jedoch die bessere Alternative zum risikoreichen Start mit einer GbR.
Wann wird aus einer GbR automatisch eine OHG?
Wenn eine GbR ein Handelsgewerbe betreibt und ihr Geschäftsbetrieb einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, wird sie automatisch zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Die Kriterien dafür sind nicht starr, aber Indizien sind hohe Umsätze (ca. > 250.000 €), viele Mitarbeiter, mehrere Standorte oder eine komplexe Organisation. Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt dann dem strengeren Handelsgesetzbuch (HGB).

