GoBD

Die GoBD ist quasi dein verbindlicher Leitfaden vom Finanzamt für die digitale Buchhaltung. Sie schreibt vor, wie du deine steuerrelevanten Daten in elektronischer Form korrekt erfassen, bearbeiten und archivieren musst. Sie ist der wichtigste Kompass, um deine digitalen Aufzeichnungen jederzeit manipulationssicher und nachvollziehbar zu gestalten.

12 Minuten

Patrick Müller

Ich bin Patrick – Tech-Nerd, Hobbyinvestor und seit über 10 Jahren im Startup-Umfeld unterwegs. Mein Herz schlägt für sinnvolle Automatisierung, klare Strategien und ehrliches Wachstum.

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Was sind die GoBD?

Die GoBD sind eine zentrale Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Sie fassen zusammen, wie du als Unternehmerin oder Unternehmer deine steuerrelevanten digitalen Daten führen, sichern und für Betriebsprüfungen bereitstellen musst. Im Kern geht es darum, deine digitale Buchführung nachvollziehbar, sicher und unveränderbar zu machen.

Stell sie dir als das digitale Regelwerk für dein Unternehmen vor. Sie sorgen dafür, dass deine elektronischen Unterlagen die gleiche Beweiskraft haben wie klassische Papierdokumente und ein Prüfer des Finanzamts alles lückenlos nachvollziehen kann.

Definition: Was bedeutet die Abkürzung GoBD?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Sie sind quasi die moderne Fortsetzung der altbekannten „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB) und übersetzen deren Anforderungen in das digitale Zeitalter.

Bei den GoBD handelt es sich nicht um ein eigenständiges Gesetz, sondern um eine Anweisung, die die bestehenden Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) konkretisiert. Sie bilden den rechtlichen Rahmen für deine gesamte digitale Buchhaltung und Archivierung und stellen sicher, dass deine digitalen Geschäftsvorfälle für das Finanzamt genauso verständlich und prüfbar sind wie eine lückenlose Buchführung auf Papier.

Keyfacts zu den GoBD

Gilt für alle: Die GoBD gelten für alle Unternehmer – auch für Kleinunternehmer, Freiberufler und EÜR-Rechner, sobald digitale Systeme genutzt werden.
Unveränderbarkeit ist entscheidend: Digitale Belege und Buchungen müssen unveränderbar (revisionssicher) sein. Standardprogramme wie Word & Excel sind deshalb ungeeignet.
Verfahrensdokumentation ist Pflicht: Jeder digitale Prozess (z. B. das Scannen von Belegen) muss in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein.
Deine Verantwortung ist unteilbar: Die Verantwortung für die Einhaltung der GoBD liegt immer bei dir, nicht beim Steuerberater.
E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht: Ab 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen (in strukturierten Formaten wie XRechnung) für alle B2B-Unternehmen Pflicht.
Konsequenzen sind gravierend: Verstöße können zur Verwerfung deiner Buchführung und zu empfindlichen Steuerschätzungen durch das Finanzamt führen.

Seit wann sind die GoBD gültig?

Die GoBD sind ein dynamisches Regelwerk, das sich ständig weiterentwickelt, um mit der Technik Schritt zu halten. Die erste Fassung trat am 1. Januar 2015 in Kraft und löste die bis dahin getrennten Regelwerke GoBS und GDPdU ab. Nach einer Übergangsfrist wurden sie zum 1. Januar 2017 für alle Unternehmen uneingeschränkt verbindlich.

Seitdem gab es wichtige Anpassungen, um den digitalen Wandel abzubilden:

  • BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (gültig ab 2020): Diese als „GoBD 2.0“ bekannte Neufassung war ein Meilenstein. Sie erlaubte explizit die Nutzung von Cloud-Systemen und das mobile Scannen von Belegen per Smartphone, auch im Ausland.
  • BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (gültig ab April 2024): Hier wurde der Begriff „Datenträgerüberlassung“ zum allgemeineren „Datenüberlassung“ erweitert. Das war eine wichtige Anpassung, um auch den modernen Datenaustausch über sichere Portale der Finanzbehörden offiziell zu regeln.
  • BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025: Diese jüngste Anpassung wurde durch die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich notwendig und enthält spezifische Regelungen zur Aufbewahrung von strukturierten Rechnungsdaten.

Für wen gelten die GoBD?

Die GoBD gelten grundsätzlich für alle Unternehmer, Selbstständigen und Unternehmen, die Gewinneinkünfte erzielen und steuerliche Aufzeichnungspflichten erfüllen müssen. Das betrifft praktisch jeden, der in Deutschland selbstständig tätig ist oder ein Gewerbe betreibt, und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße, der Rechtsform oder der Art der Gewinnermittlung.

Die Verantwortung für die Einhaltung liegt dabei immer und unteilbar bei dir als Unternehmer oder Geschäftsführer. Du kannst diese Verantwortung nicht an deinen Steuerberater delegieren. Du bist nicht mehr nur für die richtigen Zahlen verantwortlich, sondern für den gesamten Prozess – von der Entstehung eines Belegs bis zu seiner sicheren Archivierung.

Gelten die GoBD auch für Kleinunternehmer und Freiberufler?

Ja, uneingeschränkt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Kleinunternehmer, Freiberufler oder Betriebe, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, von den GoBD ausgenommen sind. Das Gegenteil ist der Fall. Sobald du digitale Systeme zur Erstellung und Aufbewahrung deiner steuerrelevanten Dokumente nutzt – und sei es nur ein E-Mail-Programm für Rechnungen oder ein Online-Banking-Portal – musst du die GoBD beachten. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ändert nichts an dieser Pflicht.

Allerdings erkennt das Finanzamt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an. Für Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 17.500 Euro gibt es daher explizite Erleichterungen, was den Umfang der Dokumentation angeht.

Was bedeutet diese Erleichterung konkret in der Praxis?

Es bedeutet, dass deine Verfahrensdokumentation deutlich schlanker und weniger formal sein darf als die eines großen Unternehmens. Statt eines 50-seitigen technischen Handbuchs kann bei einem einfachen Geschäftsmodell oft eine kurze, verständliche Beschreibung der tatsächlichen Abläufe auf wenigen Seiten ausreichen. Der Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit des realen Prozesses, nicht auf der Erfüllung komplexer Formalien.

Ganz wichtig ist aber: Diese Erleichterung befreit dich nicht von der Einhaltung der fundamentalen GoBD-Grundsätze wie Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und vor allem der Unveränderbarkeit

Müssen auch Einnahmen-Überschuss-Rechner die GoBD beachten?

Ja, absolut. Auch wenn du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst, unterliegst du den GoBD. Du bist zwar nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, musst aber dennoch alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos aufzeichnen und die zugehörigen Belege ordnungsgemäß aufbewahren.

Sobald du dafür digitale Werkzeuge nutzt – etwa eine Rechnungssoftware, ein Online-Banking-Portal oder auch nur eine E-Mail-Archivierung – greifen die GoBD. Das Finanzamt muss auch bei einer EÜR lückenlos nachvollziehen können, woher deine Zahlen stammen, und genau das stellen die GoBD sicher.

Was sind die wichtigsten GoBD-Grundsätze?

Die GoBD basieren auf sechs zentralen Prinzipien, die das Fundament für eine ordnungsgemäße digitale Buchführung bilden. Sie sollen sicherstellen, dass deine Daten vollständig, korrekt, sicher und jederzeit nachprüfbar sind.

1. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

Dies ist das oberste Gebot. Jeder Geschäftsvorfall muss für einen sachverständigen Dritten – wie einen Betriebsprüfer – in angemessener Zeit nachvollziehbar sein. Dafür sorgt ein lückenloser Prüfpfad (Audit Trail), der sowohl eine progressive Prüfung (vom Beleg bis zur Bilanz) als auch eine retrograde Prüfung (von der Bilanz zurück zum einzelnen Beleg) ermöglicht.

  • Praxis-Beispiel: Ein Prüfer klickt in deiner Bilanz auf die Summe „Büromaterial“. Er muss von dort aus mit wenigen Klicks zu allen einzelnen Buchungen und den dazugehörigen, eingescannten Rechnungen für Stifte, Papier und Druckerpatronen gelangen können.

2. Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnung

Alle Buchungen müssen der Wahrheit entsprechen (Richtigkeit) und jeden Geschäftsvorfall lückenlos erfassen (Vollständigkeit). Du darfst nichts weglassen oder hinzufügen. Zudem müssen deine Unterlagen systematisch geordnet sein, sodass sie leicht gefunden und zugeordnet werden können (Ordnung).

3. Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen

Geschäftsvorfälle müssen laufend und zeitnah erfasst werden.

  • Bargeschäfte (z.B. Verkäufe auf einem Marktstand) solltest du täglich dokumentieren.
  • Bei unbaren Vorgängen (z.B. eine Rechnung, die du per E-Mail erhältst) gilt eine Frist von zehn Tagen als unbedenklich.

4. Unveränderbarkeit

Einmal erfasste Buchungen und digitale Belege dürfen nicht mehr unbemerkt verändert werden können. Wenn eine Korrektur nötig ist, muss der ursprüngliche Inhalt sichtbar bleiben und die Änderung protokolliert werden. Ein GoBD-konformes System agiert hier wie ein digitaler Notar, der jede Aktion festhält.

  • Praxis-Beispiel: Du entdeckst einen Tippfehler im Betrag einer bereits versendeten Rechnung.
    • Falsch: Du öffnest die alte Rechnungsdatei, änderst den Betrag und speicherst sie neu.
    • Richtig: Du erstellst in deiner Software eine Stornorechnung mit Bezug zur alten Nummer und erstellst dann eine komplett neue, korrekte Rechnung mit einer neuen Nummer.

5. Aufbewahrungspflicht

Alle steuerrelevanten digitalen Unterlagen müssen über die gesetzlichen Fristen hinweg sicher aufbewahrt werden. Du musst sicherstellen, dass sie während dieser Zeit nicht verloren gehen und jederzeit lesbar bleiben.

6. Maschinelle Auswertbarkeit und Datenzugriff

Während einer Betriebsprüfung musst du dem Finanzamt den Zugriff auf deine digitalen Daten ermöglichen. Deine Systeme müssen einen Export in einem prüfbaren Format erlauben.

Was ist GoBD-konform?

GoBD-konform zu arbeiten bedeutet, alle digitalen Geschäftsprozesse so zu gestalten, dass sie den sechs oben genannten Grundsätzen der GoBD entsprechen. Es ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der deine Software, deine Arbeitsabläufe und deren Dokumentation umfasst.

Was bedeutet revisionssichere Archivierung?

Revisionssichere Archivierung ist ein zentraler Baustein der GoBD-Konformität. Sie stellt sicher, dass digitale Dokumente über die gesamte Aufbewahrungsfrist hinweg vollständig, unverändert, wiederauffindbar und manipulationssicher gespeichert werden. Ein einfacher Ordner auf deiner Festplatte oder in einem Standard-Cloud-Speicher wie Dropbox erfüllt diese Anforderungen nicht, da dort Dateien unbemerkt gelöscht oder verändert werden können.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten nach GoBD?

Die Aufbewahrungsfristen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) geregelt. Achtung: Zum 1. Januar 2025 gab es eine wichtige Änderung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, die du kennen musst.

  • 10 Jahre: Diese Frist gilt für die wichtigsten Dokumente.
    • Bücher und Aufzeichnungen (Grund-, Haupt- und Nebenbücher)
    • Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare, Eröffnungsbilanzen
    • Buchungsbelege (z.B. Kontoauszüge, Kassenberichte)
    • Verfahrensdokumentation (auch alte Versionen!)
  • 8 Jahre (NEU seit 2025):
    • Rechnungen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
  • 6 Jahre: Diese Frist gilt für die meisten anderen geschäftlichen Unterlagen.
    • Empfangene und versendete Handels- und Geschäftsbriefe
    • Andere Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind

Die Frist beginnt immer am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Eine Rechnung vom 15. Mai 2025 muss also bis zum 31. Dezember 2033 aufbewahrt werden.

Was ändert sich durch die E-Rechnungspflicht 2025?

Das Wachstumschancengesetz hat die Regeln für Rechnungen im B2B-Bereich fundamental geändert. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Was ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach nur ein PDF. Das Gesetz verlangt eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Eine per E-Mail versandte einfache PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht mehr und gilt ab 2025 nur noch als „sonstige Rechnung“. Die reine Papier-Rechnung bleibt ebenfalls als „sonstige Rechnung“ weiterhin möglich.

Welche Formate sind für die E-Rechnung zulässig?

Die Formate müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Für Deutschland sind das vor allem:

  • XRechnung: Ein reines XML-Datenformat ohne eigene Bilddarstellung.
  • ZUGFeRD (ab Version 2.1.1): Ein hybrides Format, das eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert.

Für den Versand von E-Rechnungen gelten je nach Unternehmensgröße noch Übergangsfristen bis Ende 2027. Die Pflicht zum Empfang gilt jedoch für alle ab dem 1. Januar 2025.

Sind Excel und Word GoBD-konform?

Nein, Standard-Versionen von Excel und Word sind nicht GoBD-konform für die finale Buchführung oder Rechnungsstellung. Der entscheidende Grund ist, dass Daten in diesen Programmen jederzeit spurlos geändert werden können. Ihnen fehlt eine nachprüfbare „Beweismittelkette“ (chain of custody).

Warum Excel und Word die GoBD-Anforderungen nicht erfüllen

Die Programme verstoßen gegen den zentralen Grundsatz der Unveränderbarkeit. Du kannst eine Zahl in einer Excel-Tabelle ändern, ohne dass jemand nachvollziehen kann, was dort ursprünglich stand. Selbst das Umwandeln einer Word-Rechnung in ein PDF reicht nicht aus, da die PDF-Datei im Dateisystem immer noch unbemerkt gelöscht oder durch eine andere Version ersetzt werden kann.

Kann ich meine Buchhaltung trotzdem mit Excel führen?

Du kannst Excel für vorbereitende Tätigkeiten nutzen, aber nicht als alleiniges, finales System. Viele Gründer nutzen Excel-Tabellen zum Beispiel zur Reisekostenerfassung oder zur Vorkontierung von Belegen für den Steuerberater. Das ist unproblematisch, solange diese Daten anschließend in ein GoBD-konformes Buchhaltungssystem übertragen und dort final verbucht werden.

Wie erkenne ich GoBD-konforme Software?

Eine Software ist GoBD-konform, wenn sie technisch die Grundsätze der GoBD unterstützt, insbesondere die Unveränderbarkeit und Protokollierung von Daten.

Beispiele für GoBD-konforme Softwarelösungen

Der Markt für GoBD-konforme Software ist groß. Die folgende Liste ist keine abschließende Empfehlung, sondern gibt einen Überblick über bekannte Anbieter, die sich speziell an Selbstständige, Gründer und kleine Unternehmen in Deutschland richten und aktiv mit ihrer GoBD-Konformität werben:

  • sevDesk: Eine sehr populäre Cloud-Lösung, die sich auf die Automatisierung von Buchhaltungsprozessen für Selbstständige und kleine Unternehmen spezialisiert hat.
  • Lexware*: Ein etablierter Anbieter, der sowohl klassische Desktop-Software als auch moderne Cloud-Lösungen für ein breites Spektrum von Unternehmensgrößen anbietet.
  • Accountable*: Eine auf Freiberufler zugeschnittene Lösung, die oft einen starken Fokus auf die mobile Nutzung per App legt und bei der Steuererklärung unterstützt.
  • DATEV Unternehmen online: Der De-facto-Standard für die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Es ist weniger eine eigenständige Buchhaltungssoftware als vielmehr eine Plattform zum sicheren Austausch von Belegen und Daten.
  • Buchhaltungsbutler: Eine weitere Cloud-Anwendung, die sich durch eine starke Automatisierung und die intelligente Verknüpfung von Bankkonten mit Belegen auszeichnet.
  • FastBill: Eine auf schnelle und einfache Rechnungserstellung sowie Belegmanagement für Selbstständige und kleine Teams ausgerichtete Software.

Was ist ein GoBD-Testat bzw. GoBD-Zertifikat?

Ein GoBD-Testat ist eine Bescheinigung von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer, die bestätigt, dass die Software bei korrekter Anwendung eine GoBD-konforme Arbeitsweise ermöglicht. Es gibt keine offizielle Zertifizierung durch das Finanzamt. Ein Testat ist ein starkes Indiz, aber keine Garantie für deine persönliche Compliance – denn die hängt von deinen Prozessen ab.

Welche Cloud-Lösungen sind GoBD-konform?

Viele moderne Cloud-Buchhaltungslösungen sind speziell für den deutschen Markt entwickelt und werben aktiv mit ihrer GoBD-Konformität. Achte bei der Auswahl auf einen Serverstandort in Deutschland oder der EU. Während große Anbieter wie AWS oder Azure eine sichere Infrastruktur bereitstellen, liegt die Verantwortung für die Konformität bei der darauf laufenden Anwendungssoftware und deinen Prozessen.

Kann ich meine bestehende Software weiter nutzen?

Ja, du musst nicht zwangsläufig alles ersetzen. Bestehende Software (z.B. ein Warenwirtschaftssystem) kann weitergenutzt werden, wenn sie in einen GoBD-konformen Gesamtprozess eingebettet wird. Der entscheidende Punkt ist, dass die Daten an einer definierten Stelle „festgeschrieben“ und unveränderbar an ein revisionssicheres Archivsystem übergeben werden. Dieser gesamte Prozess muss in deiner Verfahrensdokumentation beschrieben sein.

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Die Verfahrensdokumentation ist eine schriftliche Beschreibung deiner gesamten digitalen Buchführungs- und Archivierungsprozesse. Sie ist quasi das Handbuch für dein digitales Büro und erklärt dem Finanzamt, wie du vom Eingang eines Belegs bis zu seiner Archivierung vorgehst.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Verfahrensdokumentation?

Ja. Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern davon, ob du digitale Systeme nutzt. Sobald du Rechnungen per E-Mail versendest oder Belege einscannst, benötigst du eine Beschreibung dieses Prozesses. Der Umfang richtet sich aber nach der Komplexität deines Geschäfts.

Was gehört in eine Verfahrensdokumentation?

Eine gute Verfahrensdokumentation ist wie ein lebendes Dokument und sollte folgende Bereiche abdecken:

  1. Allgemeine Beschreibung: Überblick über dein Unternehmen und deine Organisation.
  2. Anwenderdokumentation: Schritt-für-Schritt-Anleitung deiner Prozesse.
    • Beispiel: „Papierrechnungseingang: 1. Post wird von Mitarbeiter X geöffnet. 2. Rechnung wird mit Scanner Y in Farbe mit 300 dpi gescannt. 3. Datei wird als ‚JJJJ-MM-TT_Lieferant_ReNr.pdf‘ benannt und in Ordner Z abgelegt. 4. …“
  3. Technische Systemdokumentation: Welche Hard- und Software setzt du ein?
  4. Betriebsdokumentation: Wie stellst du den sicheren Betrieb sicher? (z.B. Backups, Benutzerrechte).
  5. Internes Kontrollsystem (IKS): Welche Kontrollen hast du eingerichtet? (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Plausibilitätsprüfungen).

Wichtig: Jede Änderung an deinen Prozessen oder Systemen muss zeitnah nachdokumentiert werden. Du musst die Dokumentation versionieren und alte Versionen 10 Jahre lang aufbewahren.

Wie muss ich Belege GoBD-konform archivieren?

Die GoBD-konforme Archivierung stellt sicher, dass deine digitalen Belege unveränderbar, vollständig und auffindbar gespeichert werden. Ein Grundsatz lautet: Ein digital erhaltener Beleg muss auch digital archiviert werden. Ein Ausdruck genügt nicht.

Kann ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen?

Ja, das ist unter den strengen Voraussetzungen des „ersetzenden Scannens“ möglich. Die wichtigste Bedingung ist eine detaillierte Verfahrensdokumentation, die den gesamten Scanprozess beschreibt: Wer scannt, wann, wie und wie wird die Qualität geprüft? Ohne diese Doku musst du die Originale aufbewahren.

Wie scanne ich Belege richtig?

Für das ersetzende Scannen muss der digitale Beleg mit dem Original bildlich und inhaltlich übereinstimmen. Achte auf diese Punkte:

  • Vollständigkeit: Immer Vorder- und Rückseite scannen, falls beide Seiten Informationen enthalten.
  • Lesbarkeit: Der Scan muss klar und gut lesbar sein. Eine Auflösung von 300 dpi ist empfehlenswert.
  • Farbechtheit: Wenn Farben eine Rolle spielen (z.B. bei roten Stornobeträgen), musst du in Farbe scannen.
  • Zeitnähe: Der Scan sollte möglichst kurz nach Eingang des Belegs erfolgen.
  • Protokollierung: Der Scanvorgang und die Qualitätskontrolle (z.B. „Vier-Augen-Prinzip“) müssen dokumentiert sein.

Wie archiviere ich E-Mails GoBD-konform?

Du musst alle steuerrelevanten E-Mails (Angebote, Rechnungen, Verträge) revisionssicher archivieren. Eine Ausnahme besteht für E-Mails, die nur als „digitaler Briefumschlag“ dienen: Enthält die E-Mail selbst keine relevanten Informationen und ist alles Wichtige im Anhang (z.B. der PDF-Rechnung), musst du nur den Anhang revisionssicher archivieren.

Was gilt für Kassensysteme und Bargeld?

Für Unternehmen mit Bargeldverkehr gelten besonders strenge GoBD-Anforderungen, da hier das Manipulationsrisiko am höchsten ist.

Was gilt für elektronische Kassensysteme?

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese TSE protokolliert alle Kassenvorgänge lückenlos und kryptografisch gesichert. Alle Daten der Kasse, inklusive Programmierungen und Stammdatenänderungen, müssen gespeichert und für eine Prüfung bereitgehalten werden.

Wie führe ich ein GoBD-konformes Kassenbuch?

Ein Kassenbuch, egal ob elektronisch oder handschriftlich, muss täglich geführt werden. Es muss jederzeit „kassensturzfähig“ sein, das heißt, der buchmäßige Soll-Bestand muss exakt mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeld übereinstimmen.

  • Tägliche Aufzeichnung: Alle Einnahmen und Ausgaben einzeln erfassen.
  • Keine negativen Bestände: Ein Kassenbuch darf niemals einen negativen Saldo aufweisen.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung benötigt einen Beleg.
  • Unveränderbarkeit: Keine Radierungen oder unkenntlichen Änderungen. Korrekturen müssen klar als solche erkennbar sein. Die Führung in einer Excel-Tabelle ist unzulässig.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die GoBD?

Ein Verstoß gegen die GoBD führt nicht direkt zu einem Bußgeld. Die Gefahr liegt darin, dass das Finanzamt die Beweiskraft deiner gesamten Buchführung anzweifelt. Dies kann zur Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen führen, was oft erhebliche Steuernachzahlungen und Zinsen zur Folge hat. Eine fehlende Verfahrensdokumentation gilt bereits als schwerer formeller Mangel.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Ein Prüfer kontrolliert deine Buchführung und prüft, ob die formalen Anforderungen der GoBD erfüllt sind. Dabei wird er deine Verfahrensdokumentation einsehen und den digitalen Zugriff auf deine Daten verlangen. Dafür gibt es drei Methoden:

  • Z1 – Unmittelbarer Datenzugriff: Der Prüfer erhält einen Nur-Lese-Zugriff auf dein System.
  • Z2 – Mittelbarer Datenzugriff: Du oder deine Mitarbeiter führen Auswertungen nach den Vorgaben des Prüfers durch.
  • Z3 – Datenüberlassung: Du musst dem Prüfer alle relevanten Daten in einem maschinell auswertbaren Format exportieren und zur Verfügung stellen.

Diese digitalen Prüfmethoden, kombiniert mit der neuen E-Rechnungspflicht, sind Teil einer klaren Strategie der Finanzverwaltung: weg von manuellen Stichproben, hin zu einer vollumfänglichen, automatisierten und KI-gestützten Datenanalyse.

Wie arbeite ich GoBD-konform mit meinem Steuerberater zusammen?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist essenziell, entbindet dich aber nicht von deiner eigenen Verantwortung. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung bleibt immer bei dir.

Dein Steuerberater kann dich beraten und die von dir gelieferten Daten GoBD-konform verbuchen. Die Verantwortung für die vorgelagerten Prozesse – also wie du Rechnungen erstellst, Belege sammelst und deine Kasse führst – liegt jedoch allein bei dir. Eine klare Prozessdefinition und der Einsatz digitaler Kollaborationsplattformen (z. B. DATEV Unternehmen online), über die Belege sicher und unveränderbar ausgetauscht werden, sind hier der Schlüssel zum Erfolg.

GoBD – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Obwohl die Inhalte mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt wurden, kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Jede unternehmerische Situation ist individuell. Für eine verbindliche Beratung und zur Klärung deiner persönlichen steuerlichen Situation, wende dich bitte unbedingt an einen qualifizierten Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.

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