LLC

Eine LLC (Limited Liability Company) ist eine flexible US-Unternehmensform, die den Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft (wie der GmbH) mit der steuerlichen Flexibilität einer Personengesellschaft kombiniert. Sie ist bei internationalen Gründern beliebt, birgt aber für Deutsche erhebliche Steuerrisiken.

20 Minuten

Patrick Müller

Ich bin Patrick – Gründer von stackfounders.io. Als Full Stack Marketer (10+ Jahre Startup-Erfahrung) und Privatinvestor verbinde ich Tech, Marketing & Strategie mit systematischem Vermögensaufbau. Mein Ziel: Ehrliches Wachstum und sinnvolle Automatisierung statt Hype und Halbwissen.

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Was ist eine LLC (Limited Liability Company)?

Definition

Eine LLC (Limited Liability Company) ist eine Rechtsform in den Vereinigten Staaten, die als Hybridstruktur konzipiert ist. Sie kombiniert den Haftungsschutz, den du von einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH kennst, mit der steuerlichen Flexibilität und Einfachheit einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens. Das bedeutet: Dein Privatvermögen ist von den Schulden deines Unternehmens getrennt. Gleichzeitig werden die Gewinne nicht auf Unternehmensebene, sondern direkt bei dir als Inhaber (genannt „Member“) besteuert.

Diese einzigartige Mischung macht die LLC zu einer der beliebtesten Rechtsformen in den USA, insbesondere für kleine bis mittlere Unternehmen. Für deutsche und internationale Gründer ist sie oft das Mittel der Wahl, um auf dem US-Markt Fuß zu fassen. Um das Konzept wirklich zu verstehen, müssen wir uns ihre Kernmerkmale, die steuerliche Einordnung und den wichtigsten Unterschied zur deutschen GmbH ansehen.

Hauptmerkmale: Der „Hybrid-Status“ erklärt

Die Genialität der LLC liegt in ihrer Flexibilität. Sie ist kein starres Korsett, sondern passt sich deinen Bedürfnissen an. Ihre drei wichtigsten Merkmale sind:

  1. Haftungsbeschränkung (Limited Liability): Das ist der „Limited Liability“-Teil. Als Inhaber (Member) haftest du grundsätzlich nicht mit deinem privaten Vermögen für die Schulden oder Verbindlichkeiten der LLC. Wenn dein Unternehmen verklagt wird, ist dein privates Haus, Auto oder Bankkonto geschützt. Nur das Geschäftsvermögen haftet.
  2. Steuerliche Flexibilität („Pass-Through“): Standardmäßig wird eine LLC steuerlich transparent behandelt (ein „pass-through entity“). Das Unternehmen selbst zahlt (meist) keine Einkommensteuer. Stattdessen werden Gewinne oder Verluste „durchgereicht“ und in der persönlichen Steuererklärung der Inhaber deklariert.
  3. Operative Flexibilität: Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (Corporations) haben LLCs viel weniger formelle Anforderungen. Es gibt keine Pflicht zu jährlichen Hauptversammlungen, komplexen Protokollen oder einem starren Board of Directors. Du kannst die Struktur und Verwaltung weitgehend frei in einem internen Vertrag, dem „Operating Agreement“, festlegen.

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? (Die Antwort ist „beides“)

Hier wird es oft verwirrend, aber es ist der Kern des Konzepts: Eine LLC ist rechtlich (im Zivilrecht) eine eigenständige juristische Person, ähnlich einer Kapitalgesellschaft. Sie kann Verträge schließen, Eigentum besitzen und verklagt werden.

Steuerlich wird sie jedoch standardmäßig wie eine Personengesellschaft (bei mehreren Inhabern) oder ein Einzelunternehmen (bei einem Inhaber) behandelt. Und jetzt kommt der Clou: Über die sogenannte „Check-the-Box Election“ kannst du beim IRS (der US-Steuerbehörde) beantragen, dass deine LLC stattdessen wie eine Kapitalgesellschaft (C-Corp oder S-Corp) besteuert wird. Diese Wahlmöglichkeit ist ein enormes strategisches Werkzeug.

Der wichtigste Unterschied: LLC vs. deutsche GmbH

Auf den ersten Blick wirkt die LLC wie das US-Pendant zur deutschen GmbH. Beide bieten Haftungsschutz. In der Praxis gibt es aber massive Unterschiede, die Gründer kennen müssen:

  • Stammkapital: Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital (aktuell 25.000 €, wovon 12.500 € eingezahlt sein müssen). Eine LLC hat keine Mindestkapitalanforderung. Du kannst sie theoretisch mit einem Dollar gründen.
  • Gründungsaufwand: Die GmbH-Gründung erfordert einen Notar, die Eintragung ins Handelsregister und ist ein formalisierter, oft wochenlanger Prozess. Eine LLC gründest du in den meisten US-Bundesstaaten innerhalb weniger Tage online, ganz ohne Notar.
  • Formalitäten: Eine GmbH unterliegt strengen Buchführungsregeln (Bilanzierungspflicht nach HGB) und formalisierten Gesellschafterversammlungen. Die LLC ist ungleich flexibler. Die Buchführung ist oft einfacher (eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht häufig aus), und interne Regeln werden flexibel im Operating Agreement festgelegt.
  • Steuern: Hier liegt der größte Unterschied. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer. Schüttet sie Gewinne aus, zahlt der Gesellschafter zusätzlich Kapitalertragsteuer. Die LLC (im Standardfall) zahlt selbst keine Steuern; der Gewinn wird direkt beim Inhaber versteuert.

Abgrenzung: LLC vs. Corporation (C-Corp / S-Corp)

Innerhalb der USA ist die Hauptalternative zur LLC die Corporation (oft als „Inc.“ oder „Corp.“ abgekürzt).

  • C-Corporation: Das ist die klassische Kapitalgesellschaft (vergleichbar mit einer deutschen AG oder GmbH). Sie wird auf Unternehmensebene besteuert (Körperschaftsteuer). Werden Gewinne als Dividenden ausgeschüttet, zahlen die Aktionäre erneut Steuern (Doppelbesteuerung). C-Corps sind die erste Wahl, wenn du Venture Capital aufnehmen oder an die Börse gehen willst.
  • S-Corporation: Dies ist ein spezieller Steuerstatus für eine Corporation (oder eine LLC), der die Doppelbesteuerung vermeidet und eine Pass-Through-Besteuerung ermöglicht. Der Haken: S-Corps können nur von US-Bürgern oder „Residents“ gehalten werden, weshalb sie für ausländische Gründer fast nie eine Option sind.

Für internationale Gründer ist die LLC meist die flexiblere und unkompliziertere Wahl als die C-Corp, es sei denn, das primäre Ziel ist die Aufnahme von US-Venture-Capital.

LLC Keyfacts: Das Wichtigste auf einen Blick

Die LLC ist eine Hybrid-Rechtsform: Sie bietet Haftungsschutz wie eine GmbH, aber flexible „Pass-Through“-Besteuerung wie eine Personengesellschaft.
Im Gegensatz zur GmbH erfordert die LLC kein Mindestkapital, keine notarielle Gründung und hat viel geringere administrative Hürden.
Für Deutsche droht die „Hybrid-Mismatch“-Steuerfalle: Stuft dein Finanzamt die LLC als Kapitalgesellschaft ein, kann es zur massiven Doppelbesteuerung (über 60%) kommen.
Das Operating Agreement ist dein wichtigster Schutz: Es muss zwingend „Member-Managed“ sein und darf keine freien Anteilsübertragungen erlauben, um in Deutschland als Personengesellschaft anerkannt zu werden.
Es besteht eine $25.000-Mindeststrafe bei Nichteinreichen der US-Formulare 5472/1120 – diese sind auch bei 0 $ Umsatz absolute Pflicht für ausländische Inhaber.
Der Haftungsschutz („Veil“) wird durchbrochen, wenn du Geschäfts- und Privatvermögen vermischst („Commingling of Assets“). Ein strikt getrenntes Bankkonto ist deine wichtigste Schutzmaßnahme.
Anonymitäts-Update (2025): Durch eine Gesetzeswende sind US-LLCs von der CTA/FinCEN-Meldepflicht ausgenommen. In Kombination mit Wyoming und dem fehlenden CRS-Abkommen bietet die LLC maximale Diskretion.
Für digitale Unternehmer aus dem Ausland ist Wyoming meist die beste Wahl (anonym, schnell, $60 Jahresgebühr), während Delaware ($300 Jahresgebühr) nur für VC-finanzierte Startups sinnvoll ist.
Der Idealfall (0% US-Steuer) sind digitale Dienste ohne US-Präsenz. Amazon FBA (Lager in USA) löst hingegen eine „Betriebsstätte“ (ETBUS) und damit US-Steuerpflicht aus.
Als Ausländer kannst du die EIN-Steuernummer nicht online beantragen (nur Fax/Telefon). Die Kontoeröffnung klappt am besten bei FinTechs wie Mercury oder Wise.

Welche Vor- und Nachteile hat eine LLC wirklich?

Der Hauptvorteil einer LLC ist der starke Haftungsschutz bei gleichzeitig enormer steuerlicher und administrativer Flexibilität. Die größten Nachteile, besonders für Deutsche, sind die extrem komplexe steuerliche Behandlung in Deutschland (Gefahr der Doppelbesteuerung) und die drakonischen US-Reporting-Pflichten, selbst wenn keine Steuern anfallen.

Meiner Erfahrung nach wird die LLC oft als „Wundermittel“ verkauft, was sie nicht ist. Sie ist ein hervorragendes Werkzeug, aber man muss die Risiken kennen. Lass uns die Mythen beiseitelassen und die knallharten Fakten betrachten, die für deine Entscheidung als Gründer wirklich zählen.

Die unschlagbaren Vorteile einer LLC

  • Starker Haftungsschutz: Wie bereits erwähnt, ist dein Privatvermögen geschützt. Das ist der Hauptgrund, überhaupt eine Gesellschaft zu gründen, statt als Einzelunternehmer zu agieren.
  • Minimale Gründungskosten: Im Vergleich zur GmbH-Gründung sind die reinen staatlichen Gebühren oft verschwindend gering (je nach Staat zwischen 50 $und 500$). Es gibt kein Mindestkapital.
  • Steuerliche Flexibilität (Pass-Through & Check-the-Box): Du vermeidest die US-Doppelbesteuerung einer C-Corp. Gleichzeitig kannst du dich per „Check-the-Box“ wie eine C-Corp besteuern lassen, falls das strategisch (z.B. zum Reinvestieren von Gewinnen) sinnvoller ist.
  • Hohe Diskretion & Anonymität (in bestimmten Staaten): Bundesstaaten wie Wyoming, New Mexico oder Delaware ermöglichen es, eine LLC zu gründen, ohne dass die Inhaber („Members“) öffentlich im Handelsregister genannt werden. Das schützt deine Privatsphäre (mehr dazu im Mythos-Check).
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Kein Zwang zu Gesellschafterversammlungen, keine komplexen Protokollpflichten. Die Verwaltung ist im Vergleich zur GmbH ein Kinderspiel.

Die Nachteile und Risiken (Besonders für Deutsche)

Dieser Teil ist der wichtigste des gesamten Artikels. Lies ihn aufmerksam.

Risiko 1: Die deutsche Steuerfalle („Hybrid-Mismatch“)

Das ist die größte Gefahr für Gründer mit Wohnsitz in Deutschland. Das deutsche Finanzamt ignoriert die US-Einstufung deiner LLC als „transparent“. Stattdessen führt es einen eigenen „Rechtstypenvergleich“ durch. Wenn deine LLC (wie die meisten US-Standard-LLCs) einer GmbH ähnlicher ist als einer Personengesellschaft, stuft Deutschland sie als intransparente Kapitalgesellschaft ein.

Dies führt zur katastrophalen Doppelbesteuerung (Hybrid-Falle) von oft über 60%:

  1. USA-Sicht: Die LLC ist transparent. Du als Inhaber zahlst auf den Gewinn (z.B. 100.000 €) US-Einkommensteuer (falls ETBUS vorliegt).
  2. DE-Sicht: Die LLC ist intransparent (wie eine GmbH).
  3. Die Überweisung: Du überweist dir den Gewinn nach Deutschland. Das Finanzamt wertet dies als verdeckte Gewinnausschüttung (Dividende).
  4. DE-Steuer: Du zahlst auf diese „Dividende“ erneut Kapitalertragsteuer (ca. 27%).
  5. Keine Anrechnung: Du kannst eventuell in den USA gezahlte Steuern nicht anrechnen, da die Einkunftsarten nicht übereinstimmen (Gewerbeeinkünfte vs. Kapitaleinkünfte). Das Ergebnis ist eine massive Gesamtsteuerlast.
  6. Lösung: Dieses Risiko kann gemindert werden, indem das Operating Agreement (der Gesellschaftsvertrag) gezielt so gestaltet wird, dass es dem deutschen Finanzamt die Merkmale einer Personengesellschaft signalisiert. Mehr dazu im Abschnitt „Operating Agreement“.

Risiko 2: Die $25.000 US-Reporting-Falle (Form 5472)

Das ist der zweitgrößte, rein praktische Fehler: 0% US-Steuer bedeutet nicht 0% US-Bürokratie.

Eine LLC, die einer einzelnen Person aus dem Ausland gehört („Foreign-Owned Disregarded Entity“), wird vom IRS nur für Reporting-Zwecke wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Sie muss zwingend jedes Jahr die folgenden Formulare einreichen:

  1. Form 5472: Meldet Transaktionen zwischen dir (dem Inhaber) und deiner LLC (z.B. Kapitaleinlagen, Gewinnausschüttungen).
  2. Pro-forma Form 1120: Das Deckblatt, an das die Form 5472 angehängt wird.

Das musst du auch einreichen, wenn du 0 $ Umsatz hattest. Das Verpassen der Frist oder das Nichteinreichen wird mit einer automatischen Mindeststrafe von 25.000 $ geahndet. Das ist kein Scherz und nicht verhandelbar. Allein diese Pflicht macht einen US-Steuerberater (Kosten: $500 – $1.500 pro Jahr) zur Pflicht.

Risiko 3: Gefahr des „Piercing the Corporate Veil“

Der Haftungsschutz ist nicht unantastbar. Wenn du Geschäfts- und Privatvermögen vermischst – der Fachbegriff lautet „Commingling of Assets“ – kann ein Gericht den „Schleier der Gesellschaft durchstechen“ („Piercing the Corporate Veil“) und dich doch persönlich haftbar machen. Das Nutzen des Geschäftskontos für private Einkäufe ist der häufigste Grund dafür.

Risiko 4: Laufende Kosten

Eine LLC ist nicht kostenlos im Unterhalt. Du zahlst jährlich für den Registered Agent (ca. 50 $- 300$) und die staatliche Annual Report Fee (je nach Staat 0 $- 500$, z.B. $300 in Delaware, $60 in Wyoming). Die größten laufenden Kosten sind aber die für einen guten US-Steuerberater, der die Form 5472/1120 korrekt einreicht.

Mythos-Check: Die 3 größten Irrtümer zur LLC

Im Internet kursieren viele Halbwahrheiten. Lass uns mit den gefährlichsten aufräumen.

Mythos 1: „Eine LLC ist steuerfrei.“

Das ist komplett falsch und ein gefährlicher Irrglaube. Eine LLC ist niemals steuerfrei. Sie ist im Standardfall „steuer-transparent“ (pass-through). Das bedeutet, nicht die Firma zahlt die Steuer, sondern du als Inhaber. Du versteuerst den Gewinn in deiner persönlichen Steuererklärung – entweder in den USA (wenn du dort steuerpflichtig bist, z.B. durch FBA) oder in deinem Wohnsitzland (z.B. Deutschland). „Steuerfrei“ ist sie nur, wenn du in einem Land ohne Einkommensteuer lebst, was auf Deutschland nicht zutrifft.

Mythos 2: „Eine LLC ist 100% anonym.“ (Achtung: CTA-Wende 2025!)

Das ist einer der spannendsten Punkte und hat sich kürzlich fundamental geändert. Bisher bedeutete „Anonymität“, dass Staaten wie Wyoming, Delaware oder New Mexico die Inhaber (Members) nicht im öffentlichen Handelsregister des Staates führen.

Dann kam der Corporate Transparency Act (CTA), ein US-Bundesgesetz. Es sollte alle US-Firmen zwingen, ihre „Beneficial Owners“ (wirtschaftlich Berechtigten) an eine nicht-öffentliche Bundes-Datenbank namens FinCEN zu melden. Das hätte die Anonymität auf Bundesebene beendet.

Die brandaktuelle Wende (März 2025): Eine neue „Interim Final Rule“ (IFR) hat die Regeln auf den Kopf gestellt. In den USA gegründete Gesellschaften („domestic entities“) sind vollständig von der FinCEN BOI-Meldepflicht ausgenommen. Das bedeutet: Eine Wyoming-LLC (als „domestic entity“, egal wem sie gehört) muss ihre Inhaber nicht an FinCEN melden.

Zusätzlich nehmen die USA nicht am Common Reporting Standard (CRS) teil. US-Banken melden Konten von Deutschen (anders als umgekehrt via FATCA) nicht automatisch an das deutsche Finanzamt. Diese Kombination macht die anonyme LLC zur diskretesten legalen Unternehmensstruktur der westlichen Welt.

Mythos 3: „Eine LLC ist eine Briefkastenfirma.“

Falsch. Eine LLC ist eine vollwertige, legale und international anerkannte Unternehmensform. Der Begriff „Briefkastenfirma“ (Shell Company) impliziert eine Firma ohne echte Geschäftstätigkeit, die nur zur Steuervermeidung oder Verschleierung dient. Natürlich kann eine LLC dafür missbraucht werden, genau wie jede andere Gesellschaftsform auch. Aber eine LLC, die ein aktives E-Commerce-Business, ein SaaS-Tool oder ein Beratungsgeschäft betreibt, ist ein absolut legitimes Unternehmen.

Für wen eignet sich eine LLC (und für wen nicht)?

Eine LLC eignet sich hervorragend für internationale Unternehmer, die einen Haftungsschutz und eine offizielle US-Präsenz suchen, aber nicht auf US-Venture-Capital angewiesen sind. Die Eignung hängt extrem von deinem Geschäftsmodell ab.

Ideale Anwendungsfälle für eine LLC

  • Der Idealfall: Digitale Dienstleistungen: Als Berater, Designer, Coach, SaaS-Anbieter oder Entwickler mit internationalen (speziell US-) Kunden. Wenn du die Leistung von Deutschland aus erbringst und keine physische Präsenz in den USA hast (Büro, Mitarbeiter, Lager), hast du keine „effektive Betriebsstätte“ (ETBUS). Deine LLC ist dann „exempt“ und zahlt 0% US-Einkommensteuer.
  • E-Commerce & Amazon FBA (Achtung: Steuerfalle!): Hier ist Vorsicht geboten. Sobald du Amazons FBA-Service nutzt, lagert deine Ware in US-Lagerhäusern. Diese Lagerhäuser begründen einen „Nexus“ und eine Betriebsstätte (ETBUS) in den USA. Deine LLC ist damit nicht mehr „exempt“, sondern wird in den USA steuerpflichtig. Der Haftungsschutz bleibt genial, aber der steuerliche Vorteil von 0% US-Steuer entfällt.
  • Digitale Nomaden & Freelancer: Eine US-LLC wirkt professioneller bei der Rechnungsstellung in USD und trennt deine geschäftlichen Finanzen sauber von deinem „Nomaden-Lifestyle“.
  • US-Immobilieninvestoren: Für Ausländer ist es fast immer ratsam, US-Immobilien über eine LLC zu halten. Das begrenzt die Haftung (z.B. bei Unfällen auf dem Grundstück) und kann helfen, die extrem hohe US-Erbschaftssteuer (Estate Tax) für Ausländer (mit einem Freibetrag von nur 60.000 $) zu umgehen.

Für wen eignet sich die LLC nicht?

  • VC-finanzierte Startups: Wenn dein Ziel die Aufnahme von US-Venture-Capital ist, gründe keine LLC. VCs hassen die komplexe Steuerstruktur (z.B. „Phantom Income“) und investieren fast ausschließlich in Delaware C-Corporations.
  • Holding für eine deutsche GmbH: Nutze eine US-LLC niemals als Muttergesellschaft für eine deutsche GmbH. Das ist ein Garant für den Absturz in die „Hybrid-Mismatch“-Steuerfalle und führt zu massiver Doppelbesteuerung.
  • Rein deutsche Geschäfte: Wenn du ausschließlich deutsche Kunden hast und in Euro fakturierst, bietet eine US-LLC gegenüber einer deutschen UG oder GmbH fast nur Nachteile (Reporting-Pflichten, Steuerkomplexität).

Kann ich als Ausländer (z.B. Deutscher) eine LLC gründen?

Ja, absolut. Das ist einer der größten Vorteile des US-Systems. Um eine LLC zu gründen, benötigst du keine US-Staatsbürgerschaft, keine Green Card, keinen US-Wohnsitz und keine US-Sozialversicherungsnummer (SSN).

Du kannst den gesamten Gründungsprozess von Deutschland aus online abwickeln. Alles, was du als Ausländer brauchst, ist ein Reisepass (zur Identifizierung bei Banken und für die EIN-Beantragung).

Wie gründe ich eine LLC? (Schritt-für-Schritt)

Du gründest eine LLC, indem du einen Bundesstaat und einen Namen wählst, einen Registered Agent benennst und das Gründungsdokument („Articles of Organization“) beim Secretary of State des jeweiligen Staates einreichst. Nach der Genehmigung beantragst du die US-Steuernummer (EIN) beim IRS und setzt dein internes Operating Agreement auf.

Der Prozess ist, verglichen mit Deutschland, erstaunlich schnell und unbürokratisch.

Wo kann ich eine LLC online gründen? (Dienstleister vs. DIY)

Du hast grundsätzlich zwei Wege, deine LLC zu gründen: komplett selbst (DIY) oder über einen Online-Gründungsdienstleister. Für Ausländer ohne US-Adresse ist der DIY-Weg zwar theoretisch möglich, aber nicht zu empfehlen. Du müsstest dich selbst durch die teils veralteten Websites der Secretary of State (Handelsregister) deines Wunsch-Bundesstaates navigieren, was fehleranfällig ist und keinerlei Hilfestellung bei der EIN-Beantragung oder dem Operating Agreement bietet.

Der empfohlene, schnellste und sicherste Weg ist über einen spezialisierten Online-Gründungsdienstleister (Formation Service). Diese Unternehmen übernehmen die Einreichung für dich, stellen oft den Registered Agent und bündeln alles in einem Paket. Hier gibt es zwei Hauptkategorien:

  1. Klassische Gründungs-Services: Anbieter wie Northwest Registered Agent, Incfile oder Doola haben sich auf LLC-Gründungen spezialisiert. Ihr Modell ist oft ein günstiger Einstiegspreis (manchmal $0 + staatliche Gebühren), wobei der Registered Agent, die EIN-Beantragung und das Operating Agreement als (sinnvolle) Extras oder im Rahmen eines Jahres-Abos verkauft werden. Die Kosten für ein solches Paket liegen meist zwischen 150 $und 400$.
  2. Premium All-in-One-Plattformen (z.B. Stripe Atlas): Stripe Atlas ist ein prominentes Beispiel, das sich speziell an (Tech-)Startups richtet. Für eine pauschale Gebühr (aktuell 500 $) erhältst du ein Gesamtpaket: die LLC-Gründung (meist in Delaware), die EIN-Beantragung, ein US-Bankkonto bei Partnerbanken und die sofortige Anbindung an Stripe Payments. Es ist eine komfortable, aber auch teurere „Alles-aus-einer-Hand“-Lösung.

Ganz wichtiger Experten-Hinweis: Egal, welchen Dienst du nutzt – ob einen günstigen Anbieter oder ein Premium-Paket wie Stripe Atlas – du erhältst immer nur ein Standard-US-Operating-Agreement. Keines dieser Dokumente ist auf die deutsche Steuerfalle („Hybrid-Mismatch“) optimiert. Um die kritischen Klauseln für die deutsche Finanzamt-Prüfung (Member-Managed, keine freie Anteilsübertragung etc.) musst du dich separat kümmern.

Schritt 1: Den richtigen Bundesstaat wählen

Das ist deine erste und wichtigste Entscheidung. Die beliebtesten Staaten für Nicht-US-Bürger sind Wyoming, New Mexico und Delaware. Du musst nicht in dem Staat leben oder Geschäfte machen, in dem du gründest. (Mehr dazu im nächsten Kapitel).

Schritt 2: Einen Registered Agent benennen (Pflicht!)

Jede LLC braucht gesetzlich einen Registered Agent (auch Statutory Agent genannt) im Gründungsstaat. Das ist eine offizielle Adresse (kein Postfach), die während der Geschäftszeiten erreichbar ist, um offizielle Post vom Staat oder Klageschriften entgegenzunehmen. Da du keinen Wohnsitz dort hast, musst du einen professionellen Registered Agent Service buchen (ca. 50 $- 300$ pro Jahr).

Schritt 3: Den LLC-Namen prüfen und reservieren

Dein Wunschname muss im gewählten Bundesstaat noch verfügbar sein und den Zusatz „LLC“, „L.L.C.“ oder „Limited Liability Company“ tragen. Jeder Gründungsdienstleister (und jede offizielle Staats-Website) bietet eine kostenlose Namensprüfung (Business Name Search) an.

Schritt 4: Die „Articles of Organization“ einreichen

Das ist das offizielle Gründungsdokument (in manchen Staaten auch „Certificate of Formation“ genannt). Es ist meist ein einfaches, ein- bis zweiseitiges Online-Formular, das die grundlegendsten Infos enthält: Name der LLC, Adresse des Registered Agents, Name des Registered Agents.

Schritt 5: Das Operating Agreement aufsetzen (Der wichtigste Schritt für Deutsche!)

Das ist dein internes „Grundgesetz“. Es wird nicht öffentlich eingereicht, ist aber rechtlich essenziell. Für Deutsche ist es der Schlüssel zur Vermeidung der Hybrid-Steuerfalle. Ein Standard-US-Vertrag von Online-Gründungsplattformen ist für Deutsche fatal, da er auf US-Bürger zugeschnitten ist.

Dein OA muss so gestaltet sein, dass es beim deutschen „Rechtstypenvergleich“ die Merkmale einer Personengesellschaft (wie einer KG oder OHG) aufweist. Achte auf diese Klauseln:

  1. Management: Zwingend „Member-Managed“ (Selbstorganschaft) statt „Manager-Managed“ (Fremdorganschaft).
  2. Anteilsübertragung: Darf nicht frei übertragbar sein (wie bei einer AG). Sie muss der einstimmigen Zustimmung aller Gesellschafter bedürfen.
  3. Lebensdauer: Die LLC darf nicht „unbegrenzt“ (perpetual) laufen. Ihre Existenz sollte an die Gesellschafter gekoppelt sein (z.B. Auflösung bei Tod oder Austritt eines Gesellschafters, sofern nicht anders beschlossen).

Schritt 6: Die EIN (Steuernummer) für Ausländer beantragen

Die Employer Identification Number (EIN) ist die Steuernummer deiner LLC vom IRS. Du brauchst sie unbedingt, um ein Bankkonto zu eröffnen und die Formulare 5472/1120 einzureichen.

Achtung: Als Ausländer ohne US-Sozialversicherungsnummer (SSN) kannst du die EIN nicht in 5 Minuten online beantragen. Du musst das Formular SS-4 ausfüllen und per Fax oder Post an den IRS senden. Meiner Erfahrung nach ist der schnellste Weg, nach der Gründung beim IRS anzurufen (die „Foreign EIN Line“) und die Nummer direkt am Telefon zu erhalten (das bieten viele Gründungsdienste als Service an). Die Wartezeit per Fax kann 4-8 Wochen betragen und verzögert deine Kontoeröffnung.

Checkliste: Was kostet die LLC-Gründung?

Hier ist eine realistische Aufschlüsselung der einmaligen Gründungskosten.

KostenpunktGeschätzte Kosten (Einmalig)Anmerkung
Staatliche Gründungsgebühr$50 – $500Stark abhängig vom Bundesstaat (z.B. Wyoming: $100, Delaware: $90, New Mexico: $50).
Registered Agent Service$50 – $300Du zahlst die erste Jahresgebühr im Voraus.
Gründungs-Dienstleister$50 – $500(Optional, aber empfohlen) Für das Ausfüllen und Einreichen der Dokumente.
EIN-Beantragung (Service)$50 – $200(Optional) Wenn du den SS-4/Anruf-Service nicht selbst machen willst.
Operating Agreement$0 – $500+Eine Standard-Vorlage ist oft gratis. Eine für Deutsche optimierte Vorlage ist teurer, aber Gold wert.
Summe (Realistisch)$150 – $800Je nach Staat und Service-Level. Es fällt kein Mindestkapital an!

Wo gründe ich meine LLC? (Der richtige Bundesstaat)

Für die meisten Nicht-US-Bürger ist Wyoming oft die beste Wahl, da es hervorragende Anonymität, niedrige Gebühren und eine schnelle Gründung bietet. Delaware ist der Standard für VC-finanzierte Startups. New Mexico ist eine noch anonymere, aber weniger bekannte Alternative.

Die Wahl des Staates ist strategisch. Die drei Staaten, die für internationale Gründer fast immer im Finale stehen, sind Wyoming, Delaware und New Mexico.

Wyoming: Der Favorit für Anonymität und niedrige Kosten

Wyoming hat sich als extrem gründerfreundlich für Online-Unternehmer und Nicht-US-Bürger etabliert.

  • Vorteile:
    • Anonymität: Wyoming listet die Inhaber (Members) oder Manager nicht öffentlich im Handelsregister. In Kombination mit der neuen CTA-Ausnahme (siehe Mythos 2) bietet dies maximale Diskretion.
    • Kosten: Geringe Gründungsgebühr ($100) und eine moderate jährliche Gebühr ($60).
    • Steuern: Keine staatliche Einkommensteuer (weder für Unternehmen noch privat).
    • Schnelligkeit: Gründungen sind oft innerhalb von 24 Stunden online möglich.

Delaware: Der „Goldstandard“ für Investoren

Delaware ist der Klassiker. Über 60% der Fortune-500-Unternehmen sind hier registriert.

  • Vorteile:
    • Rechtssicherheit: Delaware hat einen spezialisierten „Chancery Court“ nur für Wirtschaftsrecht. Die Rechtssprechung ist etabliert und vorhersehbar, was Investoren lieben.
    • Prestige: Ein „Delaware“-Zusatz hat international einen exzellenten Ruf.
  • Nachteile:
    • Kosten: Deutlich teurer im Unterhalt. Die jährliche „Franchise Tax“ für LLCs beträgt pauschal $300.
    • Anonymität: Weniger anonym als Wyoming.

Fazit: Gründe in Delaware, wenn du vorhast, in den nächsten 1-2 Jahren US-Venture-Capital aufzunehmen. Gründe sonst in Wyoming.

New Mexico: Der „Hidden Champion“ für Anonymität

New Mexico ist ein Geheimtipp und bietet die theoretisch höchste Anonymität bei niedrigsten Kosten.

  • Vorteile:
    • Maximale Anonymität: Weder Members noch Manager werden öffentlich gelistet.
    • Kosten: Sehr günstig. Die Jahresgebühr (Annual Report) beträgt $0.
  • Nachteile:
    • Ruf: Weniger bekannt und hat nicht das „Business-Prestige“ von Wyoming oder Delaware. Manche Banken sind mit LLCs aus New Mexico weniger vertraut.

Was ist „Foreign Qualification“?

Du gründest deine LLC immer nur in einem Staat (z.B. Wyoming). Wenn du dann aber physisch in einem anderen US-Bundesstaat tätig wirst (z.B. dort ein Büro eröffnest oder Mitarbeiter einstellst), musst du deine Wyoming-LLC in diesem anderen Staat als „ausländische“ LLC registrieren. Das nennt sich „Foreign Qualification“. Für rein digitale Unternehmer ohne physische US-Präsenz ist das aber meist irrelevant.

Wie wird eine LLC besteuert? (Der wichtigste Teil für Deutsche)

Standardmäßig wird eine Single-Member LLC steuerlich ignoriert („Disregarded Entity“), die Gewinne werden direkt beim Inhaber besteuert. Für deutsche Inhaber bedeutet das: Der Gewinn muss in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Achtung: Das deutsche Finanzamt kann die LLC als „intransparent“ (Kapitalgesellschaft) einstufen, was zu einer komplexen Doppelbesteuerung führen kann.

Das ist das mit Abstand komplexeste und riskanteste Thema bei der US-LLC. Eine falsche Annahme hier kann dich Zehntausende Euro kosten. Ich kann und darf keine Steuerberatung geben, aber ich kann dir die Mechanismen und die Fallstricke erklären, die du unbedingt mit einem spezialisierten Steuerberater besprechen musst.

Standard: „Disregarded Entity“ & Pass-Through-Besteuerung

Der US-Standardfall für eine Single-Member LLC (eine LLC mit nur einem Inhaber) ist die „Disregarded Entity“. Die LLC wird steuerlich quasi nicht beachtet. Für den IRS bist du ein Einzelunternehmer. Der Gewinn der LLC ist dein persönlicher Gewinn.

Für eine Multi-Member LLC (mehrere Inhaber) ist der Standard die „Partnership“ (Personengesellschaft). Auch hier fließen die Gewinne anteilig zu den Inhabern durch.

Die „Check-the-Box Election“: Deine Superkraft

Die LLC kann beim IRS per Formular 8832 wählen, wie sie besteuert werden möchte (die „Check-the-Box Election“). Sie kann wählen, als C-Corporation besteuert zu werden.

  • Warum sollte man das tun? Wenn die LLC als C-Corp besteuert wird, zahlt sie die US-Körperschaftsteuer (aktuell 21% auf Bundesebene). Die Gewinne bleiben dann in der Firma. Sie werden erst dann bei dir privat besteuert, wenn du sie dir als Dividende ausschüttest. Das kann ein enormer Vorteil sein, wenn du Gewinne über Jahre hinweg in den USA reinvestieren willst.

Die deutsche Steuer-Perspektive: Die „LLC-Falle“

Hier liegt die größte Gefahr. Das deutsche Finanzamt hat eine eigene Brille und muss die US-LLC in das deutsche Steuersystem einordnen.

  1. Einstufung als Personengesellschaft (Transparent): Das ist der Idealfall. Das Finanzamt sieht die LLC als „transparent“ an (wenn dein Operating Agreement korrekt aufgesetzt ist). Der Gewinn wird dir direkt zugerechnet und in Deutschland mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  2. Einstufung als Kapitalgesellschaft (Intransparent): Das ist der Problemfall. Das Finanzamt sieht die LLC als „intransparent“ an (ähnlich einer GmbH), wenn dein Operating Agreement Standard-US-Klauseln enthält.
  3. Das Risiko (Hybrid-Mismatch): Wenn die USA die LLC als „transparent“ behandeln und Deutschland sie als „intransparent“, entsteht die Steuerfalle. Die USA sagen „Der Inhaber soll zahlen“, Deutschland sagt „Die Firma soll zahlen“. Im schlimmsten Fall verweigert Deutschland die Anrechnung von US-Steuern oder besteuert Gewinnausschüttungen, die in den USA bereits versteuert wurden.

US-Steuerpflichten: Form 5472 & 1120 (Achtung!)

Selbst wenn deine LLC in den USA keinen Cent Umsatz macht oder keine US-Steuern zahlt (weil du „exempt“ bist), hast du als ausländischer Inhaber einer „Disregarded Entity“ extreme Berichtspflichten.

Du musst jährlich die Formulare 1120 (pro forma) und 5472 einreichen. Diese informieren den IRS über Transaktionen zwischen dir (dem ausländischen Inhaber) und deiner LLC. Das Verpassen der Frist oder das Nichteinreichen wird mit einer automatischen Strafe von 25.000 $ geahndet. Das ist kein Scherz und nicht verhandelbar.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-USA

Das DBA soll eine Doppelbesteuerung verhindern. Es regelt, welches Land welches Besteuerungsrecht hat. Bei einer „transparenten“ LLC mit aktivem Geschäftsbetrieb (z.B. Consulting von DE aus) hat oft das Wohnsitzland (Deutschland) das Besteuerungsrecht. Bei einer „intransparenten“ LLC oder passivem Einkommen wird es komplizierter.

Die goldene Regel: Sprich vor der Gründung mit einem Steuerberater, der sich auf US-LLCs für Deutsche spezialisiert hat. Kläre, wie deine geplante LLC in Deutschland eingestuft wird.

Was ist ein Operating Agreement?

Das Operating Agreement (OA) ist der interne Gesellschaftsvertrag deiner LLC. Es legt die Spielregeln für die Inhaber (Members) fest, wie z.B. Eigentumsanteile, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Managementstruktur und den Prozess zur Auflösung der Firma.

Während die „Articles of Organization“ das externe Gründungsdokument für den Staat sind, ist das Operating Agreement das interne Kerndokument. In den meisten Staaten ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, es wird aber dringend empfohlen. Meiner Erfahrung nach ist das Gründen einer LLC ohne OA ein grober Fehler.

Warum du (auch als Single-Member LLC) ein OA brauchst

Viele Gründer einer Single-Member LLC denken: „Ich bin allein, ich brauche keinen Vertrag mit mir selbst.“ Falsch!

  1. Beweis des Haftungsschutzes: Das OA ist der stärkste Beweis dafür, dass du deine LLC als separate rechtliche Einheit behandelst. Wenn du verklagt wirst und ein Gericht sieht, dass du nicht einmal die internen Regeln festgelegt hast, könnte es eher geneigt sein, den Haftungsschutz aufzuheben („Piercing the Corporate Veil“).
  2. Vermeidung der deutschen Steuerfalle: Wie oben beschrieben, ist ein speziell angepasstes OA dein wichtigstes Werkzeug gegen die deutsche Hybrid-Besteuerungsfalle.
  3. Banken und Dritte: Viele US-Banken (auch Online-Banken) verlangen bei der Kontoeröffnung eine Kopie des Operating Agreements, um die Eigentumsverhältnisse und die Managementstruktur zu sehen.
  4. Nachfolgeregelung: Was passiert, wenn dir etwas zustößt? Das OA kann regeln, was in diesem Fall mit der LLC geschieht.

Die 5 wichtigsten Inhalte deines Operating Agreements

Ein gutes OA (auch eine Vorlage) sollte mindestens diese Punkte abdecken:

  1. Members & Ownership: Wer sind die Inhaber und wie viel Prozent der LLC gehört wem?
  2. Management: Ist die LLC „member-managed“ (alle Inhaber führen die Geschäfte) oder „manager-managed“?
  3. Gewinn- und Verlustverteilung: Wie werden Gewinne (und Verluste) unter den Mitgliedern aufgeteilt?
  4. Stimmrechte & Entscheidungen: Wie werden wichtige Entscheidungen getroffen?
  5. Änderungen & Auflösung: Wie können neue Mitglieder aufgenommen, alte entfernt oder die gesamte LLC aufgelöst werden?

„Member-Managed“ vs. „Manager-Managed“

  • Member-Managed: Das ist der Standard und für die meisten kleinen LLCs sinnvoll. Alle Inhaber (Members) sind berechtigt, die Firma im Tagesgeschäft zu vertreten. Für Deutsche ist dies fast immer die zwingende Wahl, um die deutsche Einstufung als Personengesellschaft zu erreichen (Stichwort: Selbstorganschaft).
  • Manager-Managed: Hier wird die Geschäftsführung an einen oder mehrere „Manager“ delegiert. Die Members sind dann eher passive Investoren. Diese Struktur signalisiert dem deutschen Finanzamt stark eine Kapitalgesellschaft (Fremdorganschaft) und sollte vermieden werden.

Wie sicher ist der Haftungsschutz („Limited Liability“) wirklich?

Der Haftungsschutz der LLC ist stark und schützt dein Privatvermögen vor Geschäftsrisiken. Er ist jedoch nicht absolut. Du kannst diesen Schutz verlieren, wenn du die LLC nicht als separate Einheit behandelst, insbesondere durch die Vermischung von privaten und geschäftlichen Finanzen.

Der Haftungsschutz ist der Kern der „Limited Liability Company“. Er bedeutet, dass Kläger (z.B. unzufriedene Kunden, Lieferanten) oder Gläubiger nur das Vermögen der LLC pfänden können, nicht aber dein Privathaus, dein privates Bankkonto oder dein Auto.

„Piercing the Corporate Veil“: Wann du doch persönlich haftest

„Piercing the Corporate Veil“ (das Durchstechen des Gesellschaftsschleiers) ist der juristische Prozess, bei dem ein Gericht den Haftungsschutz ignoriert und die Inhaber persönlich haftbar macht. Das passiert nicht leichtfertig, aber es passiert. Die häufigsten Gründe sind:

  1. Vermischung von Finanzen (Commingling of Assets): Das ist der Kardinalfehler. Du nutzt das Geschäftskonto für private Einkäufe oder zahlst Geschäftsrechnungen von deinem Privatkonto. Die Firma wird als dein „Alter Ego“ gesehen, nicht als separate Einheit.
  2. Betrug oder illegales Handeln: Der Haftungsschutz schützt dich nicht vor deinen eigenen kriminellen Handlungen.
  3. Unzureichende Kapitalisierung (selten): Du gründest die LLC wissentlich mit viel zu wenig Kapital, um vorhersehbare Schulden zu bezahlen.
  4. Missachtung von Formalitäten: Du unterzeichnest Verträge mit deinem privaten Namen statt im Namen der LLC, oder du hast kein Operating Agreement und führst keine getrennte Buchhaltung.

Der Kardinalfehler: Vermischung von Privat- und Geschäftsfinanzen

Ich kann das nicht genug betonen: Der häufigste und dümmste Fehler, den du machen kannst, ist die Vermischung von Konten.

Die goldene Regel lautet: Sobald deine EIN da ist, eröffne ein dediziertes US-Geschäftsbankkonto für deine LLC. Alle Geschäftseinnahmen gehen auf dieses Konto. Alle Geschäftsausgaben (Software, Agent, Waren) gehen von diesem Konto ab. Wenn du Geld für dich privat brauchst, überweist du es dir von deinem Geschäftskonto auf dein Privatkonto als „Inhaber-Ausschüttung“ (Owner’s Draw). Nie andersherum.

So schützt du deinen Haftungsschleier (Praxis-Tipps)

  • Bankkonto: Eröffne sofort ein separates Geschäftskonto und nutze es konsequent.
  • Operating Agreement: Erstelle und unterschreibe ein OA (für Deutsche optimiert!), auch wenn du allein bist.
  • Korrekt unterschreiben: Unterzeichne Verträge immer im Namen der LLC, z.B. „XYZ LLC, by Max Mustermann, Member“.
  • Buchführung: Führe eine saubere Buchhaltung, die Einnahmen und Ausgaben der LLC lückenlos dokumentiert.

Welche laufenden Pflichten und Kosten hat eine LLC?

Die laufenden Hauptpflichten sind die Einreichung eines „Annual Reports“ im Gründungsstaat, die Bezahlung der jährlichen Gebühr und das Vorhalten eines Registered Agents. Hinzu kommen die jährlichen US-Steuererklärungen (auch ohne Umsatz) und die laufende Buchführung.

Eine LLC ist kein „Set it and forget it“-Vehikel. Die laufende Verwaltung ist zwar schlank, aber die Nichteinhaltung führt zur Auflösung der LLC durch den Staat („Administrative Dissolution“) und zum Verlust deines Haftungsschutzes.

Jährliche Kosten: Annual Report & Registered Agent

Hier ist eine Übersicht der minimalen jährlichen Fixkosten:

KostenpunktGeschätzte Kosten (Jährlich)Anmerkung
Annual Report Fee$0 – $500Die Gebühr, um deine LLC im Staat aktiv zu halten. (Wyoming: $60, Delaware: $300, New Mexico: $0).
Registered Agent Service$50 – $300Pflicht für Ausländer. Der Preis variiert je nach Anbieter stark.
US-Steuerberater$500 – $2.000+Für die Erstellung der Formulare 5472/1120. Aufgrund der $25.000-Strafe praktisch unverzichtbar.
Summe (Realistisch)$600 – $2.500+Die Kosten für den Steuerberater sind der mit Abstand größte Posten.

Laufende Buchführungspflichten

Auch wenn die LLC nicht zur Bilanzierung nach HGB verpflichtet ist, musst du eine saubere Buchhaltung führen. Du musst dem IRS (und dem deutschen Finanzamt) aufschlüsseln können, woher deine Einnahmen kommen und welche Ausgaben du hattest. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das Minimum.

Jährliche US-Steuererklärungen (auch ohne Einnahmen!)

Wie bereits im Steuer-Kapitel erwähnt, ist das deine wichtigste Pflicht. Die Fristen für die Formulare 5472/1120 (meist um den 15. April) musst du strikt einhalten, um die drakonische Strafe von 25.000 $ zu vermeiden.

Was ist ein „Certificate of Good Standing“?

Dieses Dokument (auch „Certificate of Existence“) kannst du jederzeit bei deinem Gründungsstaat anfordern. Es bestätigt offiziell, dass deine LLC ordnungsgemäß registriert ist und alle ihre jährlichen Gebühren und Berichte pünktlich eingereicht hat („in good standing“). Banken, Partner oder Behörden verlangen dieses Zertifikat oft als Nachweis, dass deine Firma „echt“ ist und lebt.

Wie eröffne ich ein US-Bankkonto für meine LLC?

Als Nicht-US-Bürger ohne US-Wohnsitz ist die einfachste Methode die Kontoeröffnung bei einer Online-Bank oder FinTech-Plattform, die sich auf LLCs spezialisiert hat (z.B. Mercury, Wise). Die Eröffnung bei traditionellen US-Banken (Chase, Bank of America) ist extrem schwierig geworden.

Ein Geschäftsbankkonto ist für den Haftungsschutz (Vermeidung von „Commingling of Assets“) unerlässlich.

Option 1: FinTech-Banken (Der Königsweg für Ausländer)

Das ist der praxisnahe und empfohlene Weg.

  • Mercury: Ist aktuell die beliebteste Wahl. Mercury ist eine Tech-Plattform mit einer echten, FDIC-versicherten US-Bank im Hintergrund. Die Eröffnung ist komplett online, kostenlos und speziell für Tech-Startups und E-Commerce-LLCs ausgelegt.
  • Wise Business (ehemals TransferWise): Wise ist keine Bank, sondern ein E-Geld-Institut. Du erhältst aber US-Bankdaten (eine ACH-Nummer) und kannst damit perfekt Zahlungen in USD empfangen (z.B. von Amazon oder Stripe) und Geld günstig nach Deutschland überweisen. Ideal als Startpunkt oder Ergänzung.
  • Relay Financial: Eine starke Alternative zu Mercury, ebenfalls voll digital und beliebt.

Option 2: Traditionelle US-Banken (Kaum möglich)

Das ist der schwierige Weg. Seit dem Patriot Act sind die „Know Your Customer“ (KYC)-Regeln extrem streng. Fast alle traditionellen Banken (Chase, Bank of America) verlangen, dass der Inhaber persönlich in einer Filiale in den USA erscheint, um das Konto zu eröffnen. Für die meisten Gründer aus Deutschland ist das keine Option.

Checkliste: Diese Dokumente brauchst du

Egal ob online oder offline, halte diese Dokumente (digital als PDF) für die Kontoeröffnung bereit:

  1. Articles of Organization (vom Staat genehmigt)
  2. EIN Confirmation Letter (CP-575): Das ist der wichtigste Brief vom IRS, der deine Steuernummer bestätigt. Ohne EIN geht nichts.
  3. Operating Agreement: (Wird oft verlangt, um zu sehen, wer unterschriftsberechtigt ist).
  4. Reisepass: Zur persönlichen Identifizierung.

Wie löse ich eine LLC wieder auf?

Du löst eine LLC formell auf, indem du beim Gründungsstaat die „Articles of Dissolution“ (Auflösungsurkunde) einreichst. Zuvor musst du alle bekannten Schulden der LLC begleichen und die finale Steuererklärung einreichen.

Ein sauberes Ende ist genauso wichtig wie ein sauberer Start.

Der formelle Auflösungsprozess

  1. Interner Beschluss: Die Member müssen die Auflösung gemäß dem Operating Agreement beschließen.
  2. Schulden begleichen & Gläubiger informieren: Du musst alle bekannten Gläubiger bezahlen.
  3. Finale Steuererklärungen: Du musst beim IRS (und ggf. im Staat) eine finale Steuererklärung einreichen und ein Kreuz bei „Final Return“ machen.
  4. Articles of Dissolution: Dieses Dokument reichst du beim Secretary of State ein. Damit wird die LLC offiziell aus dem Register gelöscht.
  5. Bankkonto schließen: Sobald alle Transaktionen abgeschlossen sind, schließt du das Bankkonto.

Warum „einschlafen lassen“ eine schlechte Idee ist

Viele Gründer machen den Fehler und hören einfach auf, die jährlichen Gebühren zu zahlen. Der Staat wird die LLC dann irgendwann von Amts wegen auflösen („Administrative Dissolution“). Das ist ein fataler Fehler!

  • Verlust des Haftungsschutzes: Ab dem Moment der Zwangslösung haftest du wieder voll privat für alle (auch alte) Verbindlichkeiten.
  • Strafen und Gebühren: Der Staat kann unbezahlte Gebühren und Strafen anhäufen.
  • Steuer-Chaos: Der IRS wartet weiter auf deine Steuererklärungen (Form 5472!), auch wenn die Firma inaktiv ist. Die 25.000 $-Strafe droht weiterhin.

Eine formelle Auflösung über die „Articles of Dissolution“ ist der einzig saubere Weg, um die Haftung und die Steuerpflichten rechtssicher zu beenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur LLC

Wichtiger Hinweis & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Obwohl die Inhalte mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt wurden, kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Jede unternehmerische Situation ist individuell. Für eine verbindliche Beratung und zur Klärung deiner persönlichen steuerlichen Situation, wende dich bitte unbedingt an einen qualifizierten Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.

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